Theoretischer
Hintergrund
Jugendhilfe als Dienstleistung
Die Anamnese als diagnostische Aufgabe
Das Kriterium „Nachvollziehbarkeit“
Biografische Interviews als Instrumentarium für
eine fallangemessene Diagnose
Ausweg und Chance
in einem (jugendamtlichen)
Professionalisierungsdilemma
„... Ja, zwei drei Gespräche,
denke ich, das kommt sehr darauf an, ich, wenn die Beteiligten sich sehr offen
und klar äußern, dann ist es sicherlich so, ne sozialpädagogische Diagnose ist
aus meiner Sicht auch oft ne beschreibende äh, Form. Also das heißt, dass erst
mal die die Äußerungen, die die authentischen Gefühle, die präsentiert werden,
dass die nach, dass die dokumentiert werden. Ich denke, das ist schon ein
wichtiger Teil. Äh, erst wenn man ne vernünftige Beschreibung hat, kann man
ansatzweise das dann defi äh, interpretieren, kann man kann man da Rückschlüsse
draus ziehen. Ob man da immer mit richtig liegt, das stellt sich häufig viel
später heraus. Aber aus meiner Sicht äh, wäre es fatal, gleich nach zwei
Gesprächen zu sagen, also das is es und daran liegt es. Das wird meistens auch
den Betroffenen überhaupt nicht weiterhelfen, sondern das man letztendlich nur
äh, bestimmte Verhaltensmuster oder bestimmte äh, Vorstellungen der
Beteiligten, dass man die, das man die aufzeichnet oder dann dokumentiert. Ähm,
häufig, wenn man das dann später sich noch mal wieder anschaut, dann merkt man
eigentlich auch was damit gemeint ist, wenn man also die Beteiligten dann
besser kennen lernt irgendwann...“ (Marx/Uhlhorn 2002)
Dieses Statement eines
Sozialarbeiters eines Jugendamts zu der Frage der individuellen Bedarfsklärung
zeigt deutlich das Dilemma auf, in dem sich Professionelle alltäglich
wiederfinden: Wie finde ich eine fachlich begründete und angemessene
individuelle Hilfe und damit ein hohes Maß an Entscheidungssicherheit? Wie kann
ich überprüfen, ob und inwieweit die angebotene Hilfe sinnvoll ist bzw. bisher
war? Welches erprobte und theoretisch begründete Verfahren erlaubt mir, mehr
als nur die Vorstellungen der Beteiligten zu dokumentieren? Wie kann ich sich
verselbständigenden Hilfekarrieren und damit unnötigen Kosten sowie auf Seiten
des Jugendlichen biografisch negativ wirkenden Belastungen vorzubeugen? Wie
kann ich vermeiden, dass Entscheidungen über Hilfen zur Erziehung und die
pädagogische Ausgestaltung dieser Hilfe mit Erfahrungswissen und
Alltagstheorien erklärt und nicht, wie es sein sollte, verstanden werden?
Nach Einführung des KJHG
entstand eine Diskussion über den Charakter von Jugendhilfe. Jugendhilfe als Dienstleistung
war und ist der Gegenstand dieser Auseinandersetzungen. Sehr schnell rückte der
Prozess der Hilfeplanung in den Mittelpunkt dieser Debatte. Ihm wird die
„Schlüsselfunktion“ (vgl. SPÄTH 1994)
in der Umsetzung dieses neuen Selbstverständnisses zugeschrieben. Dabei ist
nicht nur der Inhalt und Anspruch von Hilfeplanung von Bedeutung, auch die
Umsetzung ist von Interesse und damit das Verständnis, das hinter dem Prozess
der Hilfeplanung steht. Hilfeplanung: Diagnose oder Aushandlung?
Schwierigkeit der Feststellung
von Notwendigkeit
Der Hilfeplan nach § 36 KJHG
ist eingebettet in den Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE). Ein Anspruch
auf HzE besteht in dem Fall, dass eine
dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet
ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs.
1). Anspruchberechtigt gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist
dabei der Personensorgeberechtigte. Ihm kann der Anspruch auf HzE gewährt
werden. Allerdings besteht dieser Anspruch, wie schon angemerkt, nur unter drei
Voraussetzungen:
1. Eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende
Erziehung ist nicht gewährleistet,
2. die Hilfe ist für die Erziehung des Kindes geeignet und
3. notwendig. (SCHMINKE 1994:28)
Der Gesetzgeber verwendet im §
27 KJHG sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe („Wohl des Kindes“,
„erzieherischer Bedarf“, „geeignet“, „notwendig“). Diese Begriffe „sind dadurch
gekennzeichnet, dass bei ihrer Auslegung und Anwendung auf den Sachverhalt
höchstpersönliche Wertungen des jeweiligen Rechtsanwenders notwendig sind“
(SCHMINKE 1994:29). Grund für die Verwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe
ist die Absicht des Gesetzgebers, dem jeweiligen individuellen Einzelfall
gerecht zu werden. Ziel des Hilfeplanungsprozesses ist es, zusammen mit den
Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen zu einem Ergebnis zu
kommen, das über Bedarf, zu gewährende Art der Hilfe und notwendige Leistungen
Auskunft gibt. Das Ergebnis des Hilfeplanungsprozesses leitet in den Hilfeplan
(Dokument) „als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe über“ (DVF 1994:318).
Im Mittelpunkt von Hilfeplanung
steht das gemeinsame (von Fachkräften, Personensorgeberechtigen, Kind oder
Jugendlichen) Erarbeiten von Situations- und Problemdefinitionen und den daraus
resultierenden Handlungsperspektiven. Folglich soll dabei keine einseitige
Definierung der Situation durch die soziale Fachkraft stattfinden, sondern eine
Kooperation mit den Betroffenen. Dies entspricht dem durch das KJHG betonten
Leistungscharakter der Jugendhilfe und der angestrebten Subjektstellung der
Betroffenen (Vgl. DVF 1994:318). Die zuständige Fachkraft muss bei der
Feststellung des „erzieherischen Bedarfs“ „sowohl Persönlichkeit und Verhalten
des Kindes als auch Persönlichkeit und Verhalten seiner Familienmitglieder bzw.
des engeren sozialen Umfeldes, die Lebensbedingungen und die personalen und
materiellen Ressourcen der Familie zu erkennen suchen“ (HARNACH-BECK 1995:484).
Geklärt werden muss, welche Probleme bestehen und welche Umstände zu ihnen
geführt haben. Dabei ist die Intensität
und die Häufigkeit des Auftretens der Probleme ebenso Gegenstand der
Analyse wie die subjektive und objektive Belastung für die Betroffenen und ihr
Umfeld. Im Blickpunkt stehen außerdem die Ressourcen der Betroffenen, die ihnen
eine selbständige Problemlösung ermöglichen oder zur Problemlösung eingesetzt
werden könnten.
Um zu einer fachlichen
Beurteilung der Gesamtsituation zu kommen, ist auch besonders die Analyse der
Vergangenheit des Kindes oder Jugendlichen sowie der ganzen Familiensituation
in Form einer Entwicklungsanalyse von Bedeutung. Die Anamnese (Rekonstruktion
der Vorgeschichte) stellt sich im sozialpädagogischen Verständnis als
differenzierte diagnostische Aufgabe dar. Es gibt in der alltäglichen
Bestimmungspraxis der Jugendämter keine verbindlichen bzw. objektiven
Kriterien, die besagen, welche Informationen für die Rekonstruktion einer
Vorgeschichte eines „sozialpädagogischen
Falls“ wichtig sind. Eine Anamnese hat jedoch die Aufgabe, die für den
Einzelfall relevanten Informationen zu filtern sowie gleichzeitig „eine zu
schnelle und zu enge Auswahl der für die Bearbeitung relevanten Informationen
zu verhindern, den Blick für andere Möglichkeiten offen zuhalten“ (MÜLLER
1994:55).
„...wenn äh, der fallführende
Kollege sehr klar beschreiben kann, weshalb eine Hilfe erforderlich ist und das
recht gut äh, ja, präsentiert und dieser Beschlusskonferenz präsentiert im
Sinne von Nachvollziehbarkeit ähm, Notwendigkeit das sind so die Begrifflichkeiten
äh, und geeignete Hilfe ist auch eine Begrifflichkeit, dann denke ich, wird
keiner der Kollegen und auch nicht der Vorgesetzten sagen, „diese Hilfe darf
nicht stattfinden“, weil sie zu teuer ist oder ähnliches, sondern es ist immer
wichtig eine fachlich gute äh, Vorarbeit und dann auch Interpretation
vorzulegen. Wenn diese sozialpädagogische ja, Diagnose, wenn man das so sagen
will, wenn die Hand und Fuß hat, dann sehe ich persönlich keine Schwierigkeiten
die Hilfe dann umzusetzen und das kann auch dann Sorgeberechtigten vermittelt
werden, dass es darum genau geht eigentlich, dass es nachvollziehbar ist...“
Diagnose als „unterscheidende Beurteilung“ (vgl. Duden) oder im Wortsinn einer dialektischen Betrachtung eines Problems bildet die Basis für einen Aushandlungsprozess, in dem somit fachliche Deutungen den Beteiligten transparent gemacht und begründet werden können. Man könnte sagen, je „diagnostischer“ eine Falldarstellung, desto nachvollziehbarer die Fallstruktur für alle am Entscheidungsprozess Beteiligten! Wie aber gelangt man zu einer solchen differenzierten und nachvollziehbaren Analyse und was kann die Grundlage einer sozialpädagogischen Diagnose sein?
Professionelles Handeln zeichnet sich also aus durch ein
Fall-Verstehen, für das wissenschaftliches Wissen ergänzt durch
Erfahrungswissen und eine hermeneutische Sensibilität eine unerlässliche
Voraussetzung darstellt. Der Terminus „Verstehen“ ist hierbei analog zur
Begrifflichkeit in der qualitativen Sozialforschung zu verwenden. Dieses
Fallverstehen bezieht sich im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, wenn nicht sogar
in der gesamten sozialen Arbeit, auf die Biographie der Klientel. Die
„Klientel, ob Eltern oder Kinder/Jugendliche ist i.d.R. an einem
lebensgeschichtlichen Punkt angelangt, der eine Aktivierung fremder
Hilfeleistungen unumgänglich erscheinen lässt. Um zu einem Verständnis der
Lage, in der sich die Hilfesuchenden befinden, zu gelangen, wird naturwüchsig
die biographische Kommunikation herangezogen, d.h., die Betreffenden werden
ermuntert, ihre Situation zu schildern, die vermuteten Auslöser der
Fehlentwicklung zu bezeichnen und schließlich auch mögliche Korrekturpotentiale
aufzuzeigen“ (Höpfner 1999, S. 212).
Die innerhalb der qualitativen Sozialforschung fest
etablierte Methode des „narrativen Interviews“, mit dessen Hilfe Datentexte
erzeugt werden, die die Ereignisverstrickungen und die Lebensgeschichte des
Biographieträgers so lückenlos reproduzieren, wie das im Rahmen systematischer
sozialwissenschaftlicher Forschung überhaupt möglich ist, erreicht in dieser
Absicht eine höchstmögliche analytische Schärfe. Auf der Grundlage einer
solchen Datenbasis wird ein Verstehensprozess und damit eine fallangemessene
Anamnese mit anschließender Diagnose überhaupt erst möglich. Mit Hilfe eines
rekonstruktionslogischen Vorgehens können solche Daten angemessen analysiert
werden und für die soziale Arbeit nutzbar gemacht werden. „Bezogen auf eine
biographische Erzählung ist es somit möglich, ein vollständiges biographisches
Orientierungsmuster zu rekonstruieren“ (ebd. [kursiv d.Verf.]), dass dann in
eine Diagnosestellung münden kann. Mit Hilfe dieser Diagnose, in der der
Jugendliche gewissermaßen selbst zu Wort kommt, ist es möglich, ein erhebliches
Mehr an Transparenz und vor allem an Entscheidungssicherheit für eine spätere
Intervention herzustellen, was jugendamtsintern, wenn nicht aus Zeitmangeln,
dann zumindest aus der amtlichen Befangenheit verunmöglicht wird.
Professionalität kann durch Klärung von Zuständigkeit mit
der Möglichkeit zum Rekurs auf fremddiagnostische Kompetenz definiert werden.
Mittels einer solchen externen Diagnostik wird das
Verständnis der im Zentrum der Betrachtung stehenden Problematik präzise,
nachvollziehbar und klar strukturiert, so dass es leichter fällt, eine
eindeutige Hilfe für die betroffene Person zu entwickeln. Resultat ist im
besten Fall folglich die Maßnahme, die auf Grundlage dieser Diagnose mit allen
am Prozess beteiligten Sichtweisen übereinstimmt (dann: Aushandlung). Existiert
die notwendige Hilfeform nicht oder aber nicht in der näheren Umgebung des
Betroffenen, so ist das Jugendamt angehalten, eine solche Hilfeform zu
schaffen. Das KJHG gibt nur einige Hilfeformen vor - dies bedeutet aber nicht,
dass die Jugendämter ihrem Auftrag genügen, wenn sie ausschließlich diese
verwalten.
Die Hilfe gilt nicht als ein Zufallsprodukt aktueller
Hilfemöglichkeiten, sondern als Möglichkeit einer wirkungsvollen Intervention.
Datenerhebung und Auswertung
Ausgehend
von dem Dilemma, wie man von einem sich darstellenden Fall zu der „richtigen“
Hilfe kommt, stellt sich die Frage nach der Methode. Weit verbreitet ist in
dieser Problemlage mittlerweile der fachliche Anspruch der
Lebensweltorientierung. Ganz allgemein ist damit die Suche gemeint, die
Subjekte zu verstehen in ihren eigenen, ihren Ressourcen und Möglichkeiten
entsprechenden Fähigkeiten, gegebene Herausforderungen zu bewältigen. Es geht
darum, sie als handelnde Personen wahrzunehmen und nicht als Problemträger,
d.h. nicht nur die Defizite des jungen Menschen stehen im Mittelpunkt, sondern
vielmehr die autonome Person. Nach Thiersch (2001) meint das Konzept Lebenswelt
die Frage nach den Verhältnissen, in denen Menschen sich vorfinden und behaupten,
nach ihren räumlichen, zeitlichen und sozialen Erfahrungen, in denen sie sich
vorfinden, nach pragmatischen und typisierten Deutungs- und Handlungsmustern,
mit denen sie sich in ihren Verhältnissen arrangieren, nach dem Spiel von Macht
und Selbstbehauptung, von Anpassung, Verzicht und Träumen, in denen sich
Identität ausbildet. Diese Lebenswelt ist in ihren Strukturen und Ressourcen
bestimmt durch gesellschaftliche und soziale Voraussetzungen; Lebenswelt ist
die Schnittstelle des Subjektiven und Objektiven, ist der Ort der subjektiven
Anstrengungen zur Lebensbewältigung in den Aufgaben, die objektiv
gesellschaftlich vorgegeben sind. Lebensbewältigung ist heute eine spezifische,
spannende und manchmal auch strapaziöse Aufgabe, traditionelle Muster der Lebensbewältigung
werden brüchig, die Verlässlichkeit in der Erfahrung von Raum und Zeit, in der
Naivität pragmatischer Lösungen wird untauglich, so dass intuitives
Erfahrungswissen sich bei der Hilfegewährung als nutzlos, wenn nicht sogar
unannehmbar erweist.
Folglich muss bei der Entscheidung über eine Hilfe ein
adäquates Verfahren eingesetzt werden, dass diesen Anforderungen genügt.
Mithilfe eines auf die Erfordernisse der Sozialen Arbeit zugeschnittenen
Methodenarrangements, das sich in der Hauptsache auf das »Narrative Interview«
nach Fritz Schütze und die »Objektive Hermeneutik« nach Ulrich Oevermann
gründet, kann es in einem viel präziseren Sinne gelingen, einen Zugang zu den
Lebenswelten von Jugendlichen zu finden und deren Problematik gleichsam von
innen zu erschließen, als dies im Rahmen konventioneller Verfahren möglich ist.
Das Narrative Interview ist ein von Fritz Schütze
eingeführtes und begründetes Verfahren der Datenerhebung, in welchem die oder
der Befragte gebeten wird, einen bestimmten Ausschnitt aus ihrem/seinem Leben
oder auch das Leben in seiner Gesamtheit (in diesem Fall spricht man von
narrativ-biographischem Interview) möglichst spontan, also (zunächst) ohne
Rückfragen seitens der/des Interviewer/in/s, und umfassend zu erzählen.
Ausgangspunkt ist daher ein entsprechender erzählungsgenerierender Stimulus,
der eine Stegreiferzählung der oder des Befragten hervorruft; es soll
jedenfalls im Rahmen dieser ersten Erzählung eher vermieden werden, dass
die/der Befragte das Erzählte z. B. begründet, aus einer
"theoretischen" Perspektive kommentiert oder umfassend bewertet.
Im einzelnen verläuft das Narrative Interview im Regelfall
folgendermaßen:
1. Am Anfang
steht die Erzählaufforderung, die die/den Befragte/n zur
2. Haupterzählung
veranlasst. Während dieser Haupterzählung soll die/der Befragte durch keinerlei
(Nach-)Fragen unterbrochen oder gelenkt werden, die Erzählung wird vielmehr
(nach Schütze) durch drei Erzählzwänge gesteuert:
o den
Gestaltschließungszwang (nicht: Gestalterschließungszwang, wie bei Flick 1995,
S. 118 zu lesen!), den Zwang, angefangene Themen oder Erzählstränge auch in
irgendeiner Art und Weise abzuschließen;
o den
Kondensierungszwang, den Zwang, die Erzählung soweit zu "verdichten",
dass sie angesichts begrenzter Zeit für die/den Zuhörer/in nachvollziehbar
bleibt. Diesem Zwang steht entgegen der
o Detaillierungszwang,
der Zwang, Hintergrund- oder Zusatzinformationen einzubringen, die für das
Verständnis der Erzählung erforderlich sind.
Zusammengenommen sollen diese Zwänge dafür sorgen, dass
einerseits die wichtigsten Ereignisse berichtet werden, andererseits das
Interview für die Beteiligten (Befragte wie Befragende) handhabbar bleibt.
Die Haupterzählung wird meist abgeschlossen durch eine Erzählkoda,
also eine Äußerung, die das Ende der Erzählung signalisiert, wie z. B.
"Ja, das wär's eigentlich".
3. Hierauf
folgt i. a. eine Nachfragephase durch den/die Interviewer/in. Mit Schütze
lassen sich zwei Formen von Nachfragen unterscheiden: Immanente Nachfragen,
also solche, die sich direkt auf das vorher Erzählte beziehen (z. B. auf
Unklarheiten, auf Dinge, die nur angedeutet, aber nicht ausgeführt wurden,
etc.), und exmanente Nachfragen, die sich auf Sachverhalte oder Probleme
beziehen, die vom Befragten überhaupt nicht angesprochen wurden, die aber
dem/der Interviewer/in aus bestimmten Gründen (z. B. wegen Fragestellungen, die
im Forschungsprojekt geklärt werden sollen) wichtig erscheinen. Auch in dieser
Nachfragephase soll die/der Befragte möglichst zu Erzählungen animiert werden.
Am Ende steht die Bilanzierungsphase, in der das bisher
Erzählte abschließend zusammengefasst und bewertet wird. An dieser Stelle
können nun auch Bewertungen des Geschehens und Erklärungen desselben seitens
der/des Befragten erfolgen.
Die objektive Hermeneutik ist ein seit nahezu dreißig
Jahren kontinuierlich fortentwickeltes Verfahren der Textanalyse. Seit ihren
Anfängen in den sechziger Jahren ist es zu einem Instrument herangereift, das es
den Interpreten von Texten gleich welcher Art erlaubt, sich von den
Selbstdeutungen, wie sie selbstredend gerade in biographischen Interviews
vorkommen, zu lösen und den vorliegenden Text auf seine objektiven
Bedeutungsstrukturen hin auszuleuchten. Die Grundüberlegung besteht darin, dass
die Sinnproduktionen von Individuen regelgeleitet erfolgen, d.h. konkrete Texte
werden als Produkte einer spezifischen Individualität betrachtet, die nur
dadurch für andere verständlich sind, weil sie durch Regeln erzeugt werden, die
prinzipiell rekonstruierbar sind, d.h. anderen sprach- und handlungsfähigen
Individuen mindestens intuitiv vertraut sind (sog. "tacit
knowledge"). Unser Verfahren stellt nun vereinfacht gesagt darauf ab,
diese Persönlichkeitsmuster vermittels ihrer unverwechselbaren Regelverwendung
zu bestimmen.
Das Attribut »objektiv« soll besagen, dass sowohl der
Gegenstand dieser Verfahren als auch die Verfahren selbst sich dem
Objektivitätskriterium erfahrungswissenschaftlicher Erkenntnis fügen, wie es in
den Naturwissenschaften gebräuchlich ist, aber in den Sozial-, Kultur- und
Geisteswissenschaften irrtümlich allzu häufig als unkritisch angesehen und dann
durch den Bezug auf einen »subjektiven Faktor« oder einen »subjektiv gemeinten
Sinn« ersetzt wird.
Diese Wendung wird von der objektiven Hermeneutik ganz
bewusst vermieden. Sie richtet sich statt auf den subjektiv gemeinten Sinn der
»Autoren« von Ausdrucksgestalten auf deren objektive oder latente
Sinnstrukturen und trachtet diese nicht durch Nachvollzug oder
Perspektivenübernahme, sondern durch explizite Verwendung jener
bedeutungsgenerierenden Regeln zu entziffern, die in der ursprünglichen
Situation der Generierung der Ausdrucksgestalt als Erzeugungsregeln faktisch am
Werk waren. Dadurch wird diese Sinnrekonstruktion für jedermann jederzeit an
den Ausdrucksgestalten, als die jegliches Auswertungsdatum unserer
Wissenschaften interpretiert wird, intersubjektiv überprüfbar und entsprechend
falsifizierbar – wie es sonst nirgendwo in den Erfahrungswissenschaften von der
sinnstrukturierten Gegenstandswelt in dieser Radikalität und Transparenz
gewährleistet ist.
Das Attribut »objektiv« ist häufig unter der Hand
missverstanden worden als Gegensatz zu »subjektiv« im Sinne von
»fehlerbehaftet«, und seine Verwendung ist der objektiven Hermeneutik als
vermessene Selbsternennung in der Verwirklichung eines methodischen Ideals
zugerechnet worden. Nichts hat der objektiven Hermeneutik ferner gelegen als
das. Viel mehr bestand von Anbeginn an eine ihrer strategischen Zielsetzungen
gerade darin, die konstitutive subjektive Seite der menschlichen Praxis
methodisch sachgerecht zu dechiffrieren, was nur möglich ist in Anrechnung der
folgenden Grundbedingung: Zwar müssen wir uns in unserer Alltagspraxis wie
selbstverständlich darauf verlassen, introspektiv unsere eigene
Handlungsmotivation und fremdpsychisch verstehend die der anderen zuverlässig
entziffern zu können, aber methodenkritisch können wir uns auf diese Basis
nicht stellen, wenn wir uns nicht schon von vornherein in einer hoffnungslosen
Zirkularität, die auch durch die scheinbar adelnde Bezeichnung als
»hermeneutischer Zirkel« nicht besser wird, an die unüberprüfte, praktisch
wirksame Definition oder Konstruktion von sozialer und psychischer Wirklichkeit
binden wollen – um deren empirisch objektivierende Analyse es ja gerade gehen
soll. Hinter dieser Abkehr vom subjektiv gemeinten Sinn steht die Einsicht,
dass Subjektivität als Subjektivität erfahrungswissenschaftlich erst wirklich
ernst genommen worden ist, wenn sie grundlegend als nur unmittelbar und
individuell-partikular, d.h. im Vollzug von Praxis selbst erfahrbar gefasst und
nicht – kontrastierend zur Objektivität – zum bloßen Residuum schon denaturiert
worden ist.
Im Kern des methodischen Vorgehens steht die sequentielle
Analyse von (Interaktions-, Interview- oder anderen) Protokollen. In dieser
Analyse werden in einem abduktiven Verfahren Lesarten des Textes zunächst
erzeugt und dann sukzessive ausgeschieden, so dass sich mit der Zeit eine
Deutungshypothese über die Fallstruktur ergibt. Diese Deutungshypothese kann
und muss dann an anderen Textausschnitten (oder gegebenenfalls anderem
Datenmaterial) so lange geprüft werden, bis entweder die ursprüngliche
Deutungshypothese verworfen und eine neue Hypothese dem Prüfungsverfahren
unterzogen werden muss, oder die ursprüngliche - bzw., wenn diese sich als
nicht haltbar erwiesen hat, eine weitere - Deutungshypothese sich als die mit
dem Material am besten verträgliche erweist.
Im einzelnen sind dabei, wie Wernet herausgearbeitet hat,
folgende Regeln zu beachten:
· Kontextfreiheit:
Im ersten Analyseschritt ist vom Wissen um den Kontext, aus dem eine Äußerung
stammt, zu abstrahieren, mit dem Ziel, gedankenexperimentell mögliche Kontexte
der Äußerung zu entwerfen.
· Wörtlichkeit:
Der vorliegende Text ist Grundlage der Interpretation, wie widersprüchlich er
auch sein (oder scheinen) mag; "Fehler", Versprecher etc. haben genau
so große - wenn nicht größere - Bedeutung wie "unauffällige"
Äußerungen.
· Sequentialität:
Die Analyse beginnt in der Regel mit der ersten Äußerung eines Interaktions-
oder Interviewsegments, und für die Interpretation dürfen unter keinen
Umständen Äußerungen herangezogen werden, die auf diese erste Äußerung folgen.
Vielmehr werden zunächst möglichst viele Lesarten des "objektiven
Sinns" der ersten Äußerung erzeugt. Erst dann wird die nächste Äußerung
(oder der nächste Interaktionsschritt) herangezogen und ihrerseits - wieder
unter Nicht-Beachtung des weiteren Textes - darauf hin analysiert, ob sie (a)
eine oder mehrere der im ersten Schritt aufgestellten Lesarten (eher) zu
bestätigen oder (eher) zu falsifizieren scheint, und (b) gegebenenfalls zu
neuen Deutungshypothesen führt.
· Extensivität:
Es werden nur geringe Textmengen, diese aber höchst detailliert ausgewertet.
Nicht nur sind alle Bestandteile der untersuchten Textsegmente zu analysieren,
dies hat auch so ausführlich wie möglich zu geschehen, damit keine denkbare
Deutungshypothese übersehen wird.
· Sparsamkeit:
Es sollen nur jene Deutungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, die vom
Text "erzwungen" werden. Dieses Prinzip hat einmal eine
forschungsökonomische Dimension (die Zahl denkbarer Hypothesen soll auf ein
handhabbares Maß reduziert werden), vor allem aber eine forschungslogische: Es
sollen - ohne Not - keine (außertextlichen) "pathologischen",
"unvernünftigen" Einflüsse unterstellt werden.
Die praktische Analysearbeit sollte i. a. in Gruppen
geschehen, weil dies aufgrund der Vermehrung von Perspektiven zu einer größeren
Anzahl von Deutungshypothesen führt und vorschnelle Festlegungen auf eine
Hypothese vermeiden hilft.