Theoretischer Hintergrund

 

 

     Sozialpädagogische Diagnostik

    Jugendhilfe als Dienstleistung

    Die Anamnese als diagnostische Aufgabe

    Das Kriterium „Nachvollziehbarkeit“

    Biografische Interviews als Instrumentarium für eine fallangemessene Diagnose   

    Das Diagnoseverfahren

    Die Datenerhebungsmethode

    Die Auswertungsmethode

 

 

 

Sozialpädagogische Diagnostik –

Ausweg und Chance

in einem (jugendamtlichen) Professionalisierungsdilemma

 

 

„... Ja, zwei drei Gespräche, denke ich, das kommt sehr darauf an, ich, wenn die Beteiligten sich sehr offen und klar äußern, dann ist es sicherlich so, ne sozialpädagogische Diagnose ist aus meiner Sicht auch oft ne beschreibende äh, Form. Also das heißt, dass erst mal die die Äußerungen, die die authentischen Gefühle, die präsentiert werden, dass die nach, dass die dokumentiert werden. Ich denke, das ist schon ein wichtiger Teil. Äh, erst wenn man ne vernünftige Beschreibung hat, kann man ansatzweise das dann defi äh, interpretieren, kann man kann man da Rückschlüsse draus ziehen. Ob man da immer mit richtig liegt, das stellt sich häufig viel später heraus. Aber aus meiner Sicht äh, wäre es fatal, gleich nach zwei Gesprächen zu sagen, also das is es und daran liegt es. Das wird meistens auch den Betroffenen überhaupt nicht weiterhelfen, sondern das man letztendlich nur äh, bestimmte Verhaltensmuster oder bestimmte äh, Vorstellungen der Beteiligten, dass man die, das man die aufzeichnet oder dann dokumentiert. Ähm, häufig, wenn man das dann später sich noch mal wieder anschaut, dann merkt man eigentlich auch was damit gemeint ist, wenn man also die Beteiligten dann besser kennen lernt irgendwann...“ (Marx/Uhlhorn 2002)

 

 

Dieses Statement eines Sozialarbeiters eines Jugendamts zu der Frage der individuellen Bedarfsklärung zeigt deutlich das Dilemma auf, in dem sich Professionelle alltäglich wiederfinden: Wie finde ich eine fachlich begründete und angemessene individuelle Hilfe und damit ein hohes Maß an Entscheidungssicherheit? Wie kann ich überprüfen, ob und inwieweit die angebotene Hilfe sinnvoll ist bzw. bisher war? Welches erprobte und theoretisch begründete Verfahren erlaubt mir, mehr als nur die Vorstellungen der Beteiligten zu dokumentieren? Wie kann ich sich verselbständigenden Hilfekarrieren und damit unnötigen Kosten sowie auf Seiten des Jugendlichen biografisch negativ wirkenden Belastungen vorzubeugen? Wie kann ich vermeiden, dass Entscheidungen über Hilfen zur Erziehung und die pädagogische Ausgestaltung dieser Hilfe mit Erfahrungswissen und Alltagstheorien erklärt und nicht, wie es sein sollte, verstanden  werden?

 

 

Jugendhilfe als Dienstleistung

 

Nach Einführung des KJHG entstand eine Diskussion über den Charakter von Jugendhilfe. Jugendhilfe als Dienstleistung war und ist der Gegenstand dieser Auseinandersetzungen. Sehr schnell rückte der Prozess der Hilfeplanung in den Mittelpunkt dieser Debatte. Ihm wird die „Schlüsselfunktion“  (vgl. SPÄTH 1994) in der Umsetzung dieses neuen Selbstverständnisses zugeschrieben. Dabei ist nicht nur der Inhalt und Anspruch von Hilfeplanung von Bedeutung, auch die Umsetzung ist von Interesse und damit das Verständnis, das hinter dem Prozess der Hilfeplanung steht. Hilfeplanung: Diagnose oder Aushandlung?

 

Schwierigkeit der Feststellung von Notwendigkeit

 

Der Hilfeplan nach § 36 KJHG ist eingebettet in den Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE). Ein Anspruch auf HzE  besteht in dem Fall, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs. 1). Anspruchberechtigt gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist dabei der Personensorgeberechtigte. Ihm kann der Anspruch auf HzE gewährt werden. Allerdings besteht dieser Anspruch, wie schon angemerkt, nur unter drei Voraussetzungen:

1.       Eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet,

2.       die Hilfe ist für die Erziehung des Kindes geeignet und

3.       notwendig. (SCHMINKE 1994:28)

 

Der Gesetzgeber verwendet im § 27 KJHG sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe („Wohl des Kindes“, „erzieherischer Bedarf“, „geeignet“, „notwendig“). Diese Begriffe „sind dadurch gekennzeichnet, dass bei ihrer Auslegung und Anwendung auf den Sachverhalt höchstpersönliche Wertungen des jeweiligen Rechtsanwenders notwendig sind“ (SCHMINKE 1994:29). Grund für die Verwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe ist die Absicht des Gesetzgebers, dem jeweiligen individuellen Einzelfall gerecht zu werden. Ziel des Hilfeplanungsprozesses ist es, zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen zu einem Ergebnis zu kommen, das über Bedarf, zu gewährende Art der Hilfe und notwendige Leistungen Auskunft gibt. Das Ergebnis des Hilfeplanungsprozesses leitet in den Hilfeplan (Dokument) „als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe über“ (DVF 1994:318).

 

Im Mittelpunkt von Hilfeplanung steht das gemeinsame (von Fachkräften, Personensorgeberechtigen, Kind oder Jugendlichen) Erarbeiten von Situations- und Problemdefinitionen und den daraus resultierenden Handlungsperspektiven. Folglich soll dabei keine einseitige Definierung der Situation durch die soziale Fachkraft stattfinden, sondern eine Kooperation mit den Betroffenen. Dies entspricht dem durch das KJHG betonten Leistungscharakter der Jugendhilfe und der angestrebten Subjektstellung der Betroffenen (Vgl. DVF 1994:318). Die zuständige Fachkraft muss bei der Feststellung des „erzieherischen Bedarfs“ „sowohl Persönlichkeit und Verhalten des Kindes als auch Persönlichkeit und Verhalten seiner Familienmitglieder bzw. des engeren sozialen Umfeldes, die Lebensbedingungen und die personalen und materiellen Ressourcen der Familie zu erkennen suchen“ (HARNACH-BECK 1995:484). Geklärt werden muss, welche Probleme bestehen und welche Umstände zu ihnen geführt haben. Dabei ist die Intensität  und die Häufigkeit des Auftretens der Probleme ebenso Gegenstand der Analyse wie die subjektive und objektive Belastung für die Betroffenen und ihr Umfeld. Im Blickpunkt stehen außerdem die Ressourcen der Betroffenen, die ihnen eine selbständige Problemlösung ermöglichen oder zur Problemlösung eingesetzt werden könnten.

 

 

Die Anamnese als diagnostische Aufgabe

 

Um zu einer fachlichen Beurteilung der Gesamtsituation zu kommen, ist auch besonders die Analyse der Vergangenheit des Kindes oder Jugendlichen sowie der ganzen Familiensituation in Form einer Entwicklungsanalyse von Bedeutung. Die Anamnese (Rekonstruktion der Vorgeschichte) stellt sich im sozialpädagogischen Verständnis als differenzierte diagnostische Aufgabe dar. Es gibt in der alltäglichen Bestimmungspraxis der Jugendämter keine verbindlichen bzw. objektiven Kriterien, die besagen, welche Informationen für die Rekonstruktion einer Vorgeschichte eines  „sozialpädagogischen Falls“ wichtig sind. Eine Anamnese hat jedoch die Aufgabe, die für den Einzelfall relevanten Informationen zu filtern sowie gleichzeitig „eine zu schnelle und zu enge Auswahl der für die Bearbeitung relevanten Informationen zu verhindern, den Blick für andere Möglichkeiten offen zuhalten“ (MÜLLER 1994:55).

 

 

Das Kriterium „Nachvollziehbarkeit“

 

„...wenn äh, der fallführende Kollege sehr klar beschreiben kann, weshalb eine Hilfe erforderlich ist und das recht gut äh, ja, präsentiert und dieser Beschlusskonferenz präsentiert im Sinne von Nachvollziehbarkeit ähm, Notwendigkeit das sind so die Begrifflichkeiten äh, und geeignete Hilfe ist auch eine Begrifflichkeit, dann denke ich, wird keiner der Kollegen und auch nicht der Vorgesetzten sagen, „diese Hilfe darf nicht stattfinden“, weil sie zu teuer ist oder ähnliches, sondern es ist immer wichtig eine fachlich gute äh, Vorarbeit und dann auch Interpretation vorzulegen. Wenn diese sozialpädagogische ja, Diagnose, wenn man das so sagen will, wenn die Hand und Fuß hat, dann sehe ich persönlich keine Schwierigkeiten die Hilfe dann umzusetzen und das kann auch dann Sorgeberechtigten vermittelt werden, dass es darum genau geht eigentlich, dass es nachvollziehbar ist...“

 

Diagnose als „unterscheidende Beurteilung“ (vgl. Duden) oder im Wortsinn einer dialektischen Betrachtung eines Problems bildet die Basis für einen Aushandlungsprozess, in dem somit fachliche Deutungen den Beteiligten transparent gemacht und begründet werden können. Man könnte sagen, je „diagnostischer“ eine Falldarstellung, desto nachvollziehbarer die Fallstruktur für alle am Entscheidungsprozess Beteiligten! Wie aber gelangt man zu einer solchen differenzierten und nachvollziehbaren Analyse und was kann die Grundlage einer sozialpädagogischen Diagnose sein?

 

 

Biografische Interviews als Instrumentarium für eine fallangemessene Diagnose

 

Professionelles Handeln zeichnet sich also aus durch ein Fall-Verstehen, für das wissenschaftliches Wissen ergänzt durch Erfahrungswissen und eine hermeneutische Sensibilität eine unerlässliche Voraussetzung darstellt. Der Terminus „Verstehen“ ist hierbei analog zur Begrifflichkeit in der qualitativen Sozialforschung zu verwenden. Dieses Fallverstehen bezieht sich im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, wenn nicht sogar in der gesamten sozialen Arbeit, auf die Biographie der Klientel. Die „Klientel, ob Eltern oder Kinder/Jugendliche ist i.d.R. an einem lebensgeschichtlichen Punkt angelangt, der eine Aktivierung fremder Hilfeleistungen unumgänglich erscheinen lässt. Um zu einem Verständnis der Lage, in der sich die Hilfesuchenden befinden, zu gelangen, wird naturwüchsig die biographische Kommunikation herangezogen, d.h., die Betreffenden werden ermuntert, ihre Situation zu schildern, die vermuteten Auslöser der Fehlentwicklung zu bezeichnen und schließlich auch mögliche Korrekturpotentiale aufzuzeigen“ (Höpfner 1999, S. 212).

 

Die innerhalb der qualitativen Sozialforschung fest etablierte Methode des „narrativen Interviews“, mit dessen Hilfe Datentexte erzeugt werden, die die Ereignisverstrickungen und die Lebensgeschichte des Biographieträgers so lückenlos reproduzieren, wie das im Rahmen systematischer sozialwissenschaftlicher Forschung überhaupt möglich ist, erreicht in dieser Absicht eine höchstmögliche analytische Schärfe. Auf der Grundlage einer solchen Datenbasis wird ein Verstehensprozess und damit eine fallangemessene Anamnese mit anschließender Diagnose überhaupt erst möglich. Mit Hilfe eines rekonstruktionslogischen Vorgehens können solche Daten angemessen analysiert werden und für die soziale Arbeit nutzbar gemacht werden. „Bezogen auf eine biographische Erzählung ist es somit möglich, ein vollständiges biographisches Orientierungsmuster zu rekonstruieren“ (ebd. [kursiv d.Verf.]), dass dann in eine Diagnosestellung münden kann. Mit Hilfe dieser Diagnose, in der der Jugendliche gewissermaßen selbst zu Wort kommt, ist es möglich, ein erhebliches Mehr an Transparenz und vor allem an Entscheidungssicherheit für eine spätere Intervention herzustellen, was jugendamtsintern, wenn nicht aus Zeitmangeln, dann zumindest aus der amtlichen Befangenheit verunmöglicht wird.

Professionalität kann durch Klärung von Zuständigkeit mit der Möglichkeit zum Rekurs auf fremddiagnostische Kompetenz definiert werden.

 

Mittels einer solchen externen Diagnostik wird das Verständnis der im Zentrum der Betrachtung stehenden Problematik präzise, nachvollziehbar und klar strukturiert, so dass es leichter fällt, eine eindeutige Hilfe für die betroffene Person zu entwickeln. Resultat ist im besten Fall folglich die Maßnahme, die auf Grundlage dieser Diagnose mit allen am Prozess beteiligten Sichtweisen übereinstimmt (dann: Aushandlung). Existiert die notwendige Hilfeform nicht oder aber nicht in der näheren Umgebung des Betroffenen, so ist das Jugendamt angehalten, eine solche Hilfeform zu schaffen. Das KJHG gibt nur einige Hilfeformen vor - dies bedeutet aber nicht, dass die Jugendämter ihrem Auftrag genügen, wenn sie ausschließlich diese verwalten.

 

Die Hilfe gilt nicht als ein Zufallsprodukt aktueller Hilfemöglichkeiten, sondern als Möglichkeit einer wirkungsvollen Intervention.

 

 

 

Das Diagnoseverfahren –

Datenerhebung und Auswertung

 

Ausgehend von dem Dilemma, wie man von einem sich darstellenden Fall zu der „richtigen“ Hilfe kommt, stellt sich die Frage nach der Methode. Weit verbreitet ist in dieser Problemlage mittlerweile der fachliche Anspruch der Lebensweltorientierung. Ganz allgemein ist damit die Suche gemeint, die Subjekte zu verstehen in ihren eigenen, ihren Ressourcen und Möglichkeiten entsprechenden Fähigkeiten, gegebene Herausforderungen zu bewältigen. Es geht darum, sie als handelnde Personen wahrzunehmen und nicht als Problemträger, d.h. nicht nur die Defizite des jungen Menschen stehen im Mittelpunkt, sondern vielmehr die autonome Person. Nach Thiersch (2001) meint das Konzept Lebenswelt die Frage nach den Verhältnissen, in denen Menschen sich vorfinden und behaupten, nach ihren räumlichen, zeitlichen und sozialen Erfahrungen, in denen sie sich vorfinden, nach pragmatischen und typisierten Deutungs- und Handlungsmustern, mit denen sie sich in ihren Verhältnissen arrangieren, nach dem Spiel von Macht und Selbstbehauptung, von Anpassung, Verzicht und Träumen, in denen sich Identität ausbildet. Diese Lebenswelt ist in ihren Strukturen und Ressourcen bestimmt durch gesellschaftliche und soziale Voraussetzungen; Lebenswelt ist die Schnittstelle des Subjektiven und Objektiven, ist der Ort der subjektiven Anstrengungen zur Lebensbewältigung in den Aufgaben, die objektiv gesellschaftlich vorgegeben sind. Lebensbewältigung ist heute eine spezifische, spannende und manchmal auch strapaziöse Aufgabe, traditionelle Muster der Lebensbewältigung werden brüchig, die Verlässlichkeit in der Erfahrung von Raum und Zeit, in der Naivität pragmatischer Lösungen wird untauglich, so dass intuitives Erfahrungswissen sich bei der Hilfegewährung als nutzlos, wenn nicht sogar unannehmbar erweist.

Folglich muss bei der Entscheidung über eine Hilfe ein adäquates Verfahren eingesetzt werden, dass diesen Anforderungen genügt. Mithilfe eines auf die Erfordernisse der Sozialen Arbeit zugeschnittenen Methodenarrangements, das sich in der Hauptsache auf das »Narrative Interview« nach Fritz Schütze und die »Objektive Hermeneutik« nach Ulrich Oevermann gründet, kann es in einem viel präziseren Sinne gelingen, einen Zugang zu den Lebenswelten von Jugendlichen zu finden und deren Problematik gleichsam von innen zu erschließen, als dies im Rahmen konventioneller Verfahren möglich ist.

 

 

Die Datenerhebungsmethode

 

Das Narrative Interview ist ein von Fritz Schütze eingeführtes und begründetes Verfahren der Datenerhebung, in welchem die oder der Befragte gebeten wird, einen bestimmten Ausschnitt aus ihrem/seinem Leben oder auch das Leben in seiner Gesamtheit (in diesem Fall spricht man von narrativ-biographischem Interview) möglichst spontan, also (zunächst) ohne Rückfragen seitens der/des Interviewer/in/s, und umfassend zu erzählen. Ausgangspunkt ist daher ein entsprechender erzählungsgenerierender Stimulus, der eine Stegreiferzählung der oder des Befragten hervorruft; es soll jedenfalls im Rahmen dieser ersten Erzählung eher vermieden werden, dass die/der Befragte das Erzählte z. B. begründet, aus einer "theoretischen" Perspektive kommentiert oder umfassend bewertet.

Im einzelnen verläuft das Narrative Interview im Regelfall folgendermaßen:

 

1.       Am Anfang steht die Erzählaufforderung, die die/den Befragte/n zur

 

2.       Haupterzählung veranlasst. Während dieser Haupterzählung soll die/der Befragte durch keinerlei (Nach-)Fragen unterbrochen oder gelenkt werden, die Erzählung wird vielmehr (nach Schütze) durch drei Erzählzwänge gesteuert:

 

o        den Gestaltschließungszwang (nicht: Gestalterschließungszwang, wie bei Flick 1995, S. 118 zu lesen!), den Zwang, angefangene Themen oder Erzählstränge auch in irgendeiner Art und Weise abzuschließen;

o        den Kondensierungszwang, den Zwang, die Erzählung soweit zu "verdichten", dass sie angesichts begrenzter Zeit für die/den Zuhörer/in nachvollziehbar bleibt. Diesem Zwang steht entgegen der

o        Detaillierungszwang, der Zwang, Hintergrund- oder Zusatzinformationen einzubringen, die für das Verständnis der Erzählung erforderlich sind.

 

Zusammengenommen sollen diese Zwänge dafür sorgen, dass einerseits die wichtigsten Ereignisse berichtet werden, andererseits das Interview für die Beteiligten (Befragte wie Befragende) handhabbar bleibt.

Die Haupterzählung wird meist abgeschlossen durch eine Erzählkoda, also eine Äußerung, die das Ende der Erzählung signalisiert, wie z. B. "Ja, das wär's eigentlich".

 

3.       Hierauf folgt i. a. eine Nachfragephase durch den/die Interviewer/in. Mit Schütze lassen sich zwei Formen von Nachfragen unterscheiden: Immanente Nachfragen, also solche, die sich direkt auf das vorher Erzählte beziehen (z. B. auf Unklarheiten, auf Dinge, die nur angedeutet, aber nicht ausgeführt wurden, etc.), und exmanente Nachfragen, die sich auf Sachverhalte oder Probleme beziehen, die vom Befragten überhaupt nicht angesprochen wurden, die aber dem/der Interviewer/in aus bestimmten Gründen (z. B. wegen Fragestellungen, die im Forschungsprojekt geklärt werden sollen) wichtig erscheinen. Auch in dieser Nachfragephase soll die/der Befragte möglichst zu Erzählungen animiert werden.

 

Am Ende steht die Bilanzierungsphase, in der das bisher Erzählte abschließend zusammengefasst und bewertet wird. An dieser Stelle können nun auch Bewertungen des Geschehens und Erklärungen desselben seitens der/des Befragten erfolgen.

 

 

Die Auswertungsmethode

 

Die objektive Hermeneutik ist ein seit nahezu dreißig Jahren kontinuierlich fortentwickeltes Verfahren der Textanalyse. Seit ihren Anfängen in den sechziger Jahren ist es zu einem Instrument herangereift, das es den Interpreten von Texten gleich welcher Art erlaubt, sich von den Selbstdeutungen, wie sie selbstredend gerade in biographischen Interviews vorkommen, zu lösen und den vorliegenden Text auf seine objektiven Bedeutungsstrukturen hin auszuleuchten. Die Grundüberlegung besteht darin, dass die Sinnproduktionen von Individuen regelgeleitet erfolgen, d.h. konkrete Texte werden als Produkte einer spezifischen Individualität betrachtet, die nur dadurch für andere verständlich sind, weil sie durch Regeln erzeugt werden, die prinzipiell rekonstruierbar sind, d.h. anderen sprach- und handlungsfähigen Individuen mindestens intuitiv vertraut sind (sog. "tacit knowledge"). Unser Verfahren stellt nun vereinfacht gesagt darauf ab, diese Persönlichkeitsmuster vermittels ihrer unverwechselbaren Regelverwendung zu bestimmen.

Das Attribut »objektiv« soll besagen, dass sowohl der Gegenstand dieser Verfahren als auch die Verfahren selbst sich dem Objektivitätskriterium erfahrungswissenschaftlicher Erkenntnis fügen, wie es in den Naturwissenschaften gebräuchlich ist, aber in den Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften irrtümlich allzu häufig als unkritisch angesehen und dann durch den Bezug auf einen »subjektiven Faktor« oder einen »subjektiv gemeinten Sinn« ersetzt wird.

Diese Wendung wird von der objektiven Hermeneutik ganz bewusst vermieden. Sie richtet sich statt auf den subjektiv gemeinten Sinn der »Autoren« von Ausdrucksgestalten auf deren objektive oder latente Sinnstrukturen und trachtet diese nicht durch Nachvollzug oder Perspektivenübernahme, sondern durch explizite Verwendung jener bedeutungsgenerierenden Regeln zu entziffern, die in der ursprünglichen Situation der Generierung der Ausdrucksgestalt als Erzeugungsregeln faktisch am Werk waren. Dadurch wird diese Sinnrekonstruktion für jedermann jederzeit an den Ausdrucksgestalten, als die jegliches Auswertungsdatum unserer Wissenschaften interpretiert wird, intersubjektiv überprüfbar und entsprechend falsifizierbar – wie es sonst nirgendwo in den Erfahrungswissenschaften von der sinnstrukturierten Gegenstandswelt in dieser Radikalität und Transparenz gewährleistet ist.

Das Attribut »objektiv« ist häufig unter der Hand missverstanden worden als Gegensatz zu »subjektiv« im Sinne von »fehlerbehaftet«, und seine Verwendung ist der objektiven Hermeneutik als vermessene Selbsternennung in der Verwirklichung eines methodischen Ideals zugerechnet worden. Nichts hat der objektiven Hermeneutik ferner gelegen als das. Viel mehr bestand von Anbeginn an eine ihrer strategischen Zielsetzungen gerade darin, die konstitutive subjektive Seite der menschlichen Praxis methodisch sachgerecht zu dechiffrieren, was nur möglich ist in Anrechnung der folgenden Grundbedingung: Zwar müssen wir uns in unserer Alltagspraxis wie selbstverständlich darauf verlassen, introspektiv unsere eigene Handlungsmotivation und fremdpsychisch verstehend die der anderen zuverlässig entziffern zu können, aber methodenkritisch können wir uns auf diese Basis nicht stellen, wenn wir uns nicht schon von vornherein in einer hoffnungslosen Zirkularität, die auch durch die scheinbar adelnde Bezeichnung als »hermeneutischer Zirkel« nicht besser wird, an die unüberprüfte, praktisch wirksame Definition oder Konstruktion von sozialer und psychischer Wirklichkeit binden wollen – um deren empirisch objektivierende Analyse es ja gerade gehen soll. Hinter dieser Abkehr vom subjektiv gemeinten Sinn steht die Einsicht, dass Subjektivität als Subjektivität erfahrungswissenschaftlich erst wirklich ernst genommen worden ist, wenn sie grundlegend als nur unmittelbar und individuell-partikular, d.h. im Vollzug von Praxis selbst erfahrbar gefasst und nicht – kontrastierend zur Objektivität – zum bloßen Residuum schon denaturiert worden ist.

 

Im Kern des methodischen Vorgehens steht die sequentielle Analyse von (Interaktions-, Interview- oder anderen) Protokollen. In dieser Analyse werden in einem abduktiven Verfahren Lesarten des Textes zunächst erzeugt und dann sukzessive ausgeschieden, so dass sich mit der Zeit eine Deutungshypothese über die Fallstruktur ergibt. Diese Deutungshypothese kann und muss dann an anderen Textausschnitten (oder gegebenenfalls anderem Datenmaterial) so lange geprüft werden, bis entweder die ursprüngliche Deutungshypothese verworfen und eine neue Hypothese dem Prüfungsverfahren unterzogen werden muss, oder die ursprüngliche - bzw., wenn diese sich als nicht haltbar erwiesen hat, eine weitere - Deutungshypothese sich als die mit dem Material am besten verträgliche erweist.

Im einzelnen sind dabei, wie Wernet herausgearbeitet hat, folgende Regeln zu beachten:

 

·        Kontextfreiheit: Im ersten Analyseschritt ist vom Wissen um den Kontext, aus dem eine Äußerung stammt, zu abstrahieren, mit dem Ziel, gedankenexperimentell mögliche Kontexte der Äußerung zu entwerfen.

·        Wörtlichkeit: Der vorliegende Text ist Grundlage der Interpretation, wie widersprüchlich er auch sein (oder scheinen) mag; "Fehler", Versprecher etc. haben genau so große - wenn nicht größere - Bedeutung wie "unauffällige" Äußerungen.

·        Sequentialität: Die Analyse beginnt in der Regel mit der ersten Äußerung eines Interaktions- oder Interviewsegments, und für die Interpretation dürfen unter keinen Umständen Äußerungen herangezogen werden, die auf diese erste Äußerung folgen. Vielmehr werden zunächst möglichst viele Lesarten des "objektiven Sinns" der ersten Äußerung erzeugt. Erst dann wird die nächste Äußerung (oder der nächste Interaktionsschritt) herangezogen und ihrerseits - wieder unter Nicht-Beachtung des weiteren Textes - darauf hin analysiert, ob sie (a) eine oder mehrere der im ersten Schritt aufgestellten Lesarten (eher) zu bestätigen oder (eher) zu falsifizieren scheint, und (b) gegebenenfalls zu neuen Deutungshypothesen führt.

·        Extensivität: Es werden nur geringe Textmengen, diese aber höchst detailliert ausgewertet. Nicht nur sind alle Bestandteile der untersuchten Textsegmente zu analysieren, dies hat auch so ausführlich wie möglich zu geschehen, damit keine denkbare Deutungshypothese übersehen wird.

·        Sparsamkeit: Es sollen nur jene Deutungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, die vom Text "erzwungen" werden. Dieses Prinzip hat einmal eine forschungsökonomische Dimension (die Zahl denkbarer Hypothesen soll auf ein handhabbares Maß reduziert werden), vor allem aber eine forschungslogische: Es sollen - ohne Not - keine (außertextlichen) "pathologischen", "unvernünftigen" Einflüsse unterstellt werden.

Die praktische Analysearbeit sollte i. a. in Gruppen geschehen, weil dies aufgrund der Vermehrung von Perspektiven zu einer größeren Anzahl von Deutungshypothesen führt und vorschnelle Festlegungen auf eine Hypothese vermeiden hilft.